Vereinspotrait “Fördervereins sozialer Einrichtungen Oestrich-Winkel e.V.”

„Miteinander-Füreinander; ich bin dabei“ lautet das Motto des „Förderverein sozialer Einrichtungen Oestrich-Winkel e.V. „

Miteinander - Für einander - ich bin dabeiDer Verein wurde 1986 unter dem Namen „Förderverein Sozialstation Oestrich-Winkel“ mit dem Ziel gegründet, die ambulante Krankenpflegestation der Stadt Oestrich-Winkel zu fördern, um deren dauerhafte Existenz zu sichern. Diese Station ist bis heute die einzige kommunale Sozialstation im Rheingau.
Die Vereinsmitglieder erhielten Anspruch darauf, im Bedarfsfalle betreut und bei den Gebühren finanziell entlastet zu werden.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1994 hat sich einiges geändert. Es entstanden private Pflegedienste, deren Leistungen wegen der sehr eng gefassten Vereinssatzung nicht bezuschusst werden konnten.
1996 hat es die Mitgliederversammlung durch eine Satzungsänderung möglich gemacht, die finanzielle Förderung auch auf andere soziale Einrichtungen auszudehnen. Der Verein erhielt seinen heutigen Namen.

Jetzt können auch Investitionen von Kindergärten, Selbsthilfegruppen, Schulelternvereinen, Behinderteneinrichtungen usw. finanziell unterstützt werden. Einer der Schwerpunkte unserer bisherigen Arbeit war es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf dem ehemaligen Klösterchengelände in Oestrich eine Altenpflegeeinrichtung mit Behindertenwohnungen geschaffen werden konnte.
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen.

Zurzeit hat der Verein rund 400 Mitglieder, weit überwiegend aus Oestrich-Winkel, aber auch aus den übrigen Städten des Rheingaus und darüber hinaus.

Mit „Helfen und Vorsorgen“ umschreibt der Verein seine satzungsgemäßen Ziele.

Unter „helfen“ versteht er seine Leistungen an soziale Einrichtungen wie z.B. in den letzten Jahren an die städt. Sozialstation,  die Caritas Tische, den Hospizverein in Rüdesheim, die Stiftung „Zukunft schenken“,  Kindergärten, das Schwimmbad Hallgarten oder an die öffentliche Pfarrbücherei in Oestrich.

Unter „vorsorgen“ versteht er seine Leistungen an die eigenen Mitglieder. Hier tritt er gegen einen ausgesprochen geringen Mitgliedsbeitrag als eine Art Zusatzpflegeversicherung auf. Beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes beim Mitglied oder einem Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder) hilft der Verein nach einer Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahren mit der Gewährung von Zuschüssen, die finanziellen Belastungen zu reduzieren.

Bei ambulanter Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst zahlt er für jedes Jahr der Mitgliedschaft 2% des vom Pflegedienst in Rechnung gestellten Betrages, soweit dieser die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigt.

Bei stationärer oder teilstationärer Pflege beträgt der Zuschuss für jedes Jahr der Mitgliedschaft 1% des im Pflegesatz enthaltenen Anteils für pflegebedingten Aufwand, soweit dieser die Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer öffentlicher Träger übersteigt.
In besonderen Situationen kann der Vorstand zusätzliche Leistungen beschließen.

Da stellt sich natürlich die Frage nach der Finanzierung. „Von unseren Mitgliedern erheben wir einen Mitgliedsbeitrag. Jedes Mitglied bestimmt die Höhe des Beitrages, mit dem es sich an der Erfüllung unserer Aufgaben beteiligen will, selbst (Beitrags-Leistungsordnung)

Der Mindestbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung für
ab 01.01.2018 für Einzelpersonen und Familienmitgliedschaften 4,00 € / monatlich,
ab 01.01.2019 für Einzelpersonen und Familienmitgliedschaften 5,00 € / monatlich,
ab 01.01.2020 für Einzelpersonen und Familienmitgliedschaften 6,00 € / monatlich
und für juristische Personen (Firmen, Vereine, Gesellschaften usw.) auf 50,00 € / jährlich festgesetzt.

Nach mindestens 2-jähriger Mitgliedschaft können für bis zu 8 Jahre Beiträge nachentrichtet werden, was im Bedarfsfalle zu entsprechend höheren Zuschüssen führt. Um Missbrauch vorzubeugen, werden die erhöhten Leistungen erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren nach der Beitragsnachentrichtung gezahlt.

Spenden sind uns natürlich immer willkommen. Wer eine Spendenquittung für das Finanzamt benötigt, kann seine Zuwendung an unseren Schwesterverein, den „Spendensammelverein für Soziales und Kultur e.V.“ leisten. Die Spendenquittung kommt dann postwendend.“