Gemeinsam vorsorgen. Im Pflegefall besser abgesichert.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – plötzlich und oft unerwartet. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt viele Leistungen, deckt jedoch häufig nicht alle Kosten ab.

Mit einem überschaubaren Mitgliedsbeitrag schaffen Sie zusätzliche finanzielle Sicherheit für den Pflegefall. Gleichzeitig unterstützen Sie soziale Projekte und Menschen in Ihrer Region.

Eine starke Gemeinschaft – für Sie, Ihre Familie und die Menschen vor Ort.

Ihre Vorteile:

✓ Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
✓ Solidarische Gemeinschaft mit sozialem Auftrag
✓ Regionale Verbundenheit und persönliche Ansprechpartner
✓ Vorsorge mit Mehrwert

Warum Vorsorge wichtig ist

Pflege betrifft uns alle.

Immer mehr Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile für ambulante und stationäre Pflege.

Frühzeitig vorzusorgen bedeutet nicht nur finanzielle Sicherheit – sondern auch Entlastung für Angehörige und Familien.

Gemeinsam schaffen wir Sicherheit für heute und morgen.

Pflegekostenzuschuss

Zusätzliche Unterstützung, wenn sie gebraucht wird.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Dadurch entstehen oftmals erhebliche Eigenanteile.

Unsere Gemeinschaft hilft dabei, finanzielle Belastungen im Pflegefall zu reduzieren und Versorgungslücken zu schließen.

Denn niemand sollte mit den Herausforderungen der Pflege allein gelassen werden.

Leistungen

Natürliche Personen erhalten nach einer Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahren
im Falle des Eintritts von Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 2 nach dem
Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung) und der Inanspruchnahme
eines anerkannten Pflegedienstes auf Antrag bis zu drei Monaten rückwirkend
eine finanzielle Unterstützung. Von einer finanziellen Unterstützung ausgenommen
sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Verhinderungspflege sowie die
Kurzzeitpflege. Es werden nur reine Pflegeleistungen und keinesfalls anteilige
Kosten an Verpflegung und Unterbringung bezuschusst.

Diese beträgt bei ambulanter Pflege für je zwei Jahre der Mitgliedschaft 2 % des
vom Pflegedienst in Rechnung gestellten Betrages, soweit dieser die Leistungen
der Pflegeversicherung übersteigt.

Bei stationärer oder teilstationärer Pflege beträgt sie für je zwei Jahre der
Mitgliedschaft 1 % des im Pflegesatz enthaltenen Anteils für pflegebedingten
Aufwand, soweit dieser die Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer
öffentlicher Träger übersteigt.

Mitglieder, bei denen kein Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch XI – Soziale
Pflegeversicherung festgesetzt ist (z. B. weil die Pflegebedürftigkeit
vorübergehend ist), erhalten die Leistungen zu Ziff. 1 auch dann, wenn die Pflegenach einem Unfall oder nach / bei schwerer Krankheit erforderlich wird und nur
vorübergehend (bis zu 6 Monaten) benötigt wird.

Über weitere Leistungen entscheidet der Vorstand.

Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt
für Einzelpersonen und Familienmitgliedschaften 6,00 € / monatlich

Für juristische Personen 50,00 € / jährlich

Die Mitgliedsbeiträge sind mindestens vierteljährlich im Voraus zu entrichten und
werden vom Verein im Abbuchungsverfahren eingezogen.

Ein Leistungsanspruch für natürliche Personen entsteht frühestens nach einer Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahren

Nachentrichtung

Nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, Beiträge für bis
zu 8 Jahre nachzuentrichten und dadurch im Bedarfsfalle eine entsprechend höhere
Bezuschussung zu erlangen. Die erhöhten Leistungen werden erst 3 Jahre nach der
Beitragsnachentrichtung gezahlt.

Spenden

Spenden können von Mitgliedern und Förderern an den „Fördereverein Kultur- und Soziales e.V.“ zu Gunsten einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung entrichtet werden, wobei diese auch zweckbestimmt sein können.

Die Kraft der Menschlichkeit

In unserem Verein steht das WIR an erster Stelle und es ist uns besonders wichtig, aufeinander zuzugehen und für die Menschen da zu sein, konkret Hilfe zu leisten, wenn das Geld knapp wird oder nicht reicht.

Wir reichen Ihnen die helfende Hand, wir beraten, vermitteln im Rahmen unserer Richtlinien und Satzung. Greifen Sie zu, informieren Sie sich!

Miteinander. Füreinander.

Seit vielen Jahren engagieren wir uns für Menschen in unserer Region. Solidarität, Menschlichkeit und gegenseitige Unterstützung stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Jedes Mitglied stärkt die Gemeinschaft – und hilft mit, soziale Verantwortung aktiv zu leben.

Astrid Glüsenkamp

1. Vorsitzende PflegeGeldPlus e.V.

Gerda Müller

1. Vorsitzende Förderverein Kultur- und Soziales e.V.